Was ist eine Leseweisung

Eine Leseweisung ist eine erzieherische Weisung im Rahmen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). 

Sie wird vom Jugendrichter oder der Jugendgerichtshilfe ausgesprochen und verpflichtet die jugendliche oder heranwachsende Person dazu, innerhalb eines festgelegten Zeitraums ein oder mehrere ausgewählte Bücher zu lesen.

Die Leseweisung dient nicht der Bestrafung, sondern der pädagogischen Einwirkung. Ziel ist es, durch die Auseinandersetzung mit bestimmten Inhalten – etwa Themen wie Verantwortung, Gewalt, Respekt, Konfliktlösung oder Lebensgestaltung – eine Reflexion des eigenen Handelns anzuregen und die persönliche Entwicklung zu fördern.

Charakteristisch ist dabei:

  • Die Auswahl der Bücher erfolgt in Abstimmung mit der Jugendgerichtshilfe.
  • Die Jugendlichen sollen den Inhalt erfassen und die wesentlichen Botschaften in einem Gespräch, Bericht oder ähnlichen Nachweis darstellen.
  • Die Maßnahme hat eine erzieherische, nicht stigmatisierende Wirkung und soll Alternativen zu klassischen Sanktionen bieten.


Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 JGG („Erteilung von Weisungen, bestimmte Pflichten zu erfüllen“).