Ablauf Leseweisung

1. Gemeinsames Gespräch

In einem gemeinsamen Gespräch im Jugendamt (oder Online) werden Aspekte der zugrundeliegenden Straftat besprochen. Die besprochenen Inhalte dienen dazu, gemeinsam eine thematisch passende Auswahl zu treffen.
Darüber hinaus wird das bisher Leseverhalten erfasst, um eine Über- oder Unterforderung zu vermeiden. 

Am Ende des Gespräches eine Lektüre fest. Diese wird als Grundlage für die Leseweisung herangezogen

2. Lektüre besorgen und erste Lesephase

Die entsprechende Lektüre kann im örtlichen Handeln oder Online bestellt werden.

Es folgt eine erste Lesezeit. In einem Zeitraum zwischen 1 bis 4 Wochen erfolgt eine erste Auseinandersetzung mit dem Buch. In dieser Phase sollte etwa 50% der gesamten Lektüre gelesen werden.


3. Gemeinsames Gespräch

In einem telefonischen, online oder persönlichen Gespräch wird der Sachstand zum Fortschritt der Leseweisung besprochen. Gibt es Hindernisse? Gelingt die emotionale und fachliche Auseinandersetzung mit den Inhalten des Buches?

Im Anschluss an das Gespräch sollten bestehende Fragen geklärt und eine Fortsetzung der Leseweisung möglich sein. Andernfalls ist zeitnah ein weiterer Gesprächstermin zu vereinbaren um die Hindernisse auszuräumen.

Sollte eine Klärung nicht gelingen, wäre erneut bei Punkt 1 zu beginnen, oder die Auflage als gescheitert zu bewerten.


4. zweite Lesephase

In einem Zeitraum von 1 bis 4 Wochen wird die Lektüre abgeschlossen. Der Jugendliche sucht selbständig den Kontakt zur begleitenden Fachkraft und vereinbart einen Abschlusstermin. 


5. Abschlusstermin

In einer schriftlichen Auseinandersetzung mit der Lektüre werden dem jungen Menschen ca. 10 inhaltliche Fragen zum Buch gestellt.
Durch richtige Antworten werden Punkte gesammelt, die in Summe das Verständnis über den gelesenen Inhalt abbilden sollen.

Es werden 8 Punkte zum bestehen der Leseweisung vorausgesetzt.
Über Bonusfragen können zusätzliche Punkte "erwirtschaftet" werden, um ein Scheitern zu verhindern.


6. Mitteilung

Der Ausgang der Leseweisung wird den beteiligten gegenüber schriftlich mitgeteilt.